Beschleunigte Grundqualifikation
Berufskraftfahrer-Qualifikation
Wer gewerblich Lkw oder Bus fährt, benötigt seit dem 01.09.2009 neben der passenden Fahrerlaubnis auch die gesetzlich vorgeschriebene Berufskraftfahrer-Qualifikation. Dabei wird zwischen der Berufskraftfahrer Qualifikation und der regelmäßigen Weiterbildung für bereits tätige Berufskraftfahrer unterschieden.
Der Erwerb der Berufskraftfahrer Qualifikation erfolgt entweder über eine Ausbildung zum Berufskraftfahrer, die Grundqualifikation (eine umfangreiche Prüfung durch die IHK) oder durch die beschleunigte Grundqualifikation (Besuch eines Lehrgangs mit anschließender Prüfung).

Beschleunigte
Grundqualifikation
Die beschleunigte Grundqualifikation umfasst 140 Unterrichtseinheiten (davon 10 praktische Fahrausbildung) und schließt mit einer theoretischen Prüfung bei der IHK ab.
Die beschleunigte Grundqualifikation ist für Personen erforderlich, die gewerblich im Güter- oder Personenverkehr tätig werden möchten. Sie vermittelt dabei wichtige Kenntnisse und Fähigkeiten für eine sichere und verantwortungsvolle Tätigkeit als Berufskraftfahrer. Dazu gehören unter anderem das vorausschauende und sichere Führen eines Fahrzeugs, der Umgang mit Gefahren im Straßenverkehr, sowie die gesetzlichen Vorschriften, Ladungssicherung und Fahrzeugtechnik.
Nach erfolgreichem Abschluss erhält man einen Nachweis über die Berufskraftfahrerqualifikation – eine Voraussetzung für den gewerblichen Einsatz als Berufskraftfahrer.

BKF-Weiterbildung
Bereits qualifizierte Berufskraftfahrer müssen ihre Qualifikation regelmäßig auffrischen.
Die gesetzlich vorgeschriebene Weiterbildung umfasst 35 Unterrichtseinheiten, die innerhalb von fünf Jahren absolviert werden müssen.
Sie dient dazu Fachwissen zu aktualisieren, die Verkehrssicherheit zu erhöhen und die Berechtigung für den gewerblichen Güter- oder Personenverkehr aufrechtzuerhalten.
